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Für häusliche Unannehmlichkeiten finanzielle Entschädigung zu fordern, obwohl sie schon lange schriftlich zugesichert worden ist! das zeugt von blinder Einfalt einer ausgewählten Mieterschaft, deren Namen jetzt allen Bewohnern geläufig sind.
- Mittwoch, 16. September 2009 - Zurück zum Archiv
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